Die Standard-Ultraschalluntersuchungen
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen für alle gesunden Schwangeren bei normalem Verlauf der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vor. Je eine Sonographie soll in den folgenden Zeiträumen stattfinden:
- 9.-12. Schwangerschaftswoche (SSW),
- 18.-22. SSW und
- 29.-32. SSW.
Für den zweiten Ultraschall können die Schwangeren seit dem 01.07.2013 zwischen zwei Arten von Ultraschalluntersuchungen wählen.
Das „einfache“ Basisscreening
Das „einfache“ Basisscreening beinhaltet die Prüfung von Lebenszeichen, Plazenta-Sitz und Fruchtwassermenge. Zudem werden die Größe von Kopf, Brustkorb und Oberschenkelknochen gemessen. Eine Beurteilung kindlicher Organe ist nicht Bestandteil der Ultraschalluntersuchung.
Das erweiterte Basis-(Organ-) screening
Das erweiterte Basisscreening beinhaltet zusätzlich die Beurteilung folgender kindlichen Strukturen und Organe:
- Kopf,
- Kleinhirn und
- Hirnkammern.
- Hals und Rücken,
- Bauchwand,
- Magen und
- Harnblase.
- Herz-Lage,
- Vier-Kammer-Blick und
- Herzrhythmus.
Mögliche weiterführende Untersuchungen
Ersttrimesterscreening 11. – 13. Schwangerschaftswoche (Nackenfaltenmessung)
(wird in spez. Ultraschall-Praxen durchgeführt)
Das Ersttrimesterscreening beinhaltet eine spezielle Ultraschalluntersuchung in Kombination mit einer Blutabnahme bei der werdenden Mutter im Zeitraum 11.-13. Schwangerschaftswoche. Bei dieser Ultraschalluntersuchung kann man größere Defekte beim Kind ausschließen, durch Messung der Scheitel-Steiß-Länge das genaue Schwangerschaftsalter bestimmen, und letztlich die sogenannte Nackentransparenz (NT) messen.
Die Nackentransparenz ist ein schmaler Flüssigkeitsspalt im kindlichen Nacken, der bei den meisten Kindern dargestellt werden kann. Ist die NT größer als normal, steigt das Risiko für eine chromosomale Anomalie (Trisomie 21-Down-Syndrom, Trisomie 13, 18) oder auch andere Erkrankungen (z.B. Herzfehler) des Kindes. Ein Computerprogramm der Fetal Medicine Foundation (FMF) London ermöglicht die Errechnung einer individuellen Risikozahl aus der Kombination von NT-Messung, dem Alter der werdenden Mutter und dem Ergebnis der Laboruntersuchung (PAPP-A und freies ß-HCG im mütterlichen Blut).
Wenn man bei allen Frauen, deren errechnetes Risiko 1:300 oder höher ist, eine Fruchtwasserpunktion mit Chromosomenanalyse durchführt, so entdeckt man ca. 80-90% der vom Down-Syndrom betroffenen Schwangerschaften.
Der sichere Ausschluss von Chromosomenstörungen ist letztlich nur durch eine genetische Untersuchung aus Fruchtwasser oder Plazentagewebe möglich. Diese invasive Untersuchung birgt allerdings ein ca. 0,5%-iges Risiko für eine Fehlgeburt.
Dopplersonographie
Die Dopplersonographie ermöglicht die Darstellung der Blutströmungen innerhalb des Systems Mutter-Kind. Dabei werden Strömungsmuster und die Strömungskurve beurteilt. Besonders nützlich ist eine Untersuchung im letzten Drittel der Schwangerschaft. Hierbei können zusätzliche Erkenntnisse zur Versorgungssituation und Befindlichkeit des Kindes gewonnen werden.
Auffälligkeiten im Blutfluss ausgewählter mütterlicher Gefäße (Arteria uterina) können bereits frühzeitig Hinweise auf erst später auftretende Schwangerschaftskomplikationen geben (z.B. mütterlichen Bluthochdruck, kindliche Mangelentwicklung). Die Überwachung des weiteren Schwangerschaftsverlaufs wird in diesem Fall, angepasst an die Risikosituation, intensiviert.