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Moderne Krebsfrüherkennung in unserer Praxis

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 20. Lebensjahr können einmal jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung wahrnehmen.

Die Untersuchung

Zu dieser Krebsfrüherkennungs-Untersuchung gehören

  • die Inspektion des Genitales
  • eine Tastuntersuchung des inneren Genitals.

Dazu kommen

  • eine Tast-Untersuchung der Brust ab dem 30. Lebensjahr,
  • ein Labortest auf Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr und
  • wahlweise eine Darmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr.

Zusätzlich gilt die Neue Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Zervixkarzinom ab 2020:

Der Umfang der Untersuchung zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung ist abhängig vom Alter:

  • 20-34 Jahre: jährlich ein Zell-Abstrich vom Muttermund
  • ab 35 Jahre: Kombination Zellabstrich vom Muttermund mit Test auf Humane Papillomaviren (HPV) vom Muttermund aller 3 Jahre bei Normalbefund.

Frauen nach kompletter Entfernung der Gebärmutter (incl. Muttermund) erhalten keinen Zellabstrich zur Vorsorge mehr.

Darüber hinaus können die folgenden Untersuchungen die Sicherheit beim Ausschluss bzw. der Früherkennung von Krebserkrankungen am Unterleib und der Brust erhöhen. Die Kosten für diese Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Vorsorge nicht erstattet.

  • Ultraschalluntersuchung der Organe im kleinen Becken (Gebärmutter, Eierstöcke, Blase)
  • Ultraschalluntersuchung der Brust (weitere Informationen zur Ultraschalldiagnostik finden Sie hier)
  • Dünnschicht- Zytologie: eine neue Entnahme- und Aufbereitungstechnik der Zellabstriche vom Muttermund
  • konventioneller Abstrich vom Muttermund für nicht-anspruchsberechtigte Frauen

Welche Methoden gibt es für den „Krebsabstrich“?

Seit 50 Jahren gibt es den herkömmlichen Pap-Test, der in der Untersuchung zur Krebsfrüherkennung noch heute routinemäßig angewendet wird.

Hierbei streicht der Arzt lose Zellen vom Muttermund ab und bringt diese auf einen Objektträger auf. Im Labor wird der Abstrich gefärbt (Papanicolau-Färbung) und unter dem Mikroskop auf Zellveränderungen untersucht. Am Muttermund normal vorkommender Schleim überlagert oft die Zellen und stört die Beurteilbarkeit des Abstriches.

Seit einigen Jahren gibt es eine neue Technologie:

Das Dünnschicht-Verfahren

Die Materialentnahme am Muttermund erfolgt hierbei mit speziellen Bürstchen. Diese werden in einem Gefäß mit Spezialflüssigkeit ausgeschüttelt, um die Zellen abzulösen. Im Labor erfolgt zuerst eine Mikrofilterpräparation bevor die Zellen auf den Objektträger gesprüht werden. Im Filter bleiben Schleim und eventuell vorhandenes Blut hängen. Das sorgt für ein sauberes, klares Zellbild. Die Beurteilung ist mit größerer Sicherheit möglich. Es können mehr Vorstufen von bösartigen Veränderungen (Dysplasien) erkannt werden als mit dem herkömmlichen Abstrich.

Krebsfrüherkennung

Vergleich zwischen einem herkömmlichen Abstrich (links) und einem Dünnschichtabstrich

In vielen Ländern ist der Dünnschicht-Test bereits als Routinemethode anerkannt und wird im Rahmen der Vorsorgeprogramme genutzt (u.a. USA, Schottland). In Deutschland ist die neue Methode bereits weit verbreitet, die Erfahrungen in zahlreichen wissenschaftlichen Studien konnten die Vorteile belegen.

Der Test auf Humane Papilloma-Viren (HPV)

Ist ein HPV-Test sinnvoll?

Es gibt mehr als 100 Typen des HPV. Einige Typen verursachen Feigwarzen im Schambereich. Diese sind relativ harmlos.

Nur eine kleine Gruppe von Humanen Papilloma-Viren (sogenannte Hochrisikotypen) hat einen nachweislichen Einfluss auf die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs.

Die Infektion mit HPV allein ist noch nicht gefährlich. Der Nachweis von HPV beweist noch nicht das Vorliegen einer Dysplasie. Die meisten Menschen kommen im Leben irgendwann in Kontakt mit HPV. Das körpereigene Immunsystem bekämpft und eliminiert das Virus meist innerhalb von wenigen Monaten erfolgreich. Bei wenigen Frauen besteht die Infektion über längere Zeit fort, weil die Immunabwehr die Elimination nicht schafft. Dabei spielen sicher auch weitere Faktoren eine begünstigende Rolle (z.B. schwere Allgemeinerkrankungen, Medikamente, die das Immunsystem schwächen, Stress, Rauchen). Die länger bestehende Infektion mit HPV (6-12 Monate) kann dann aber im weiteren Verlauf zu Zellveränderungen (Dysplasien) und schließlich –nach Jahren- zur Krebsentstehung führen.

Somit kann man sagen, dass eine persistierende HPV-Infektion mit Hochrisikotypen ein höheres Dysplasie- und Karzinomrisiko anzeigen kann.

Umgekehrt kann man aus dem negativen HPV-Test ableiten, dass das individuelle Risiko für Gebärmutterhalskrebs in der näheren Zukunft nicht sehr groß ist.

Ein positiver HPV-Test sollte eine gründliche Untersuchung mittels Pap-Abstrich und Differenzialkolposkopie bedingen. Durch engmaschige Kontrollen kann man wiederum eine eventuell entstehende Dysplasie rechtzeitig erkennen und behandeln.

Eine medikamentöse Behandlung der Virusinfektion allein ist zurzeit noch nicht möglich. Man kann sich aber seit 2006 vorbeugend gegen Humane Papilloma-Viren impfen lassen.

Die HPV-Impfung

Seit Ende 2006 gibt es die Impfung gegen Humane Papilloma-Viren (HPV). Diese Viren sind an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt. Durch die Impfung mit einem der beiden Impfstoffe (Gardasil, Cervarix) können Frauen ihr Erkrankungsrisiko für Krebsvorstufen (Dysplasien) am Muttermund und Gebärmutterhalskrebs erheblich reduzieren. Gardasil schützt auch gegen Viruswarzen im Genitalbereich.

Den größten Nutzen haben junge Frauen/Mädchen, aber auch Jungen/Männer und reifere Frauen profitieren vom Impfschutz. Die vollständige Impfung vor dem ersten Sexualkontakt kann das Risiko der Erkrankung um bis zu 70% senken. Auch danach ist eine Risikoreduktion noch sehr wahrscheinlich aber zahlenmäßig noch nicht festzumachen.

Zum Erreichen eines Langzeitschutzes sind drei Impfungen innerhalb von 6-12 Monaten notwendig. Nach Jahren muss der Schutz wahrscheinlich durch eine Auffrischungsimpfung verlängert werden. Das genaue Intervall für diese Wiederholungsimpfung ist noch nicht bekannt, liegt aber voraussichtlich bei 10 oder mehr Jahren.

Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung von Mädchen/Jungen, jungen Frauen/Männern im Alter von 9-17 Jahren.

Nutzen und vermeintliche Nebenwirkungen von Impfungen werden immer wieder diskutiert. In den Untersuchungen an tausenden geimpften Frauen zeigte sich keine ernsthafte Komplikation, und der Nutzen konnte eindeutig bewiesen werden. Für die in der Presse gemeldeten Nebenwirkungen konnte kein eindeutiger Bezug zur Impfung festgestellt werden (siehe auch Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe).

Geimpfte Frauen haben zwar ein geringeres Risiko für eine durch die erfassten HPV-Typen verursachte Krebserkrankung am Gebärmutterhals, sie sollten aber die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen beim Frauenarzt trotzdem nicht vernachlässigen. Gebärmutterhalskrebs durch andere Virustypen und andere Erkrankungen wie z.B. der Eierstöcke, der Gebärmutter oder der Brust sollten nicht vernachlässigt werden.